Von Wolfgang Braun
Mit ihren Plänen für Steuererhöhungen im Falle eines Sieges bei der Bundestagswahl 2013 nimmt die SPD auch die Kapitalanleger ins Visier. Vielen Sozialdemokraten ist der Satz von 25 Prozent, der aktuell für die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge und Dividenden gilt, ein Dorn im Auge. Zu niedrig, so die Meinung in der Partei. Schließlich müssten normale Arbeiter deutlich mehr an den Staat abführen. Diese Aussage ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch politisch bedenklich.
Falsche Anreize
Langfristig werfen Aktien unter allen Anlageformen die höchsten Renditen ab. In Anbetracht der zunehmenden Probleme um die Altersvorsorge und der bedenklichen demografischen Entwicklung in der Bundesrepublik wäre die Politik gut beraten, den Anlegern Investments in Aktien schmackhaft zu machen. Stattdessen wurden die langfristigen Investoren bereits durch die Abschaffung der Spekulationsfrist bestraft. Eine Anhebung der Abgeltungssteuer würde wahrscheinlich weitere Anleger vergraulen. Schon heute haben Unternehmensinvestments in Deutschland ein Akzeptanzproblem. Im angelsächsischen Raum beteiligen sich viel mehr Bürger direkt am Produktivkapital ihres Landes. Hoffentlich schwebt der SPD als Ersatz fürs „Aktiensparen“ kein Ausbau der staatlich geförderten Altersvorsorge vor. Riester und Rürup geraten zunehmend in Verruf: Teuer für den Staat, kaum Rendite für die Anleger und äußerst kompliziert. Als Hauptprofiteure gelten Versicherungen und Vermittler.
Falsche Behauptungen
Ein Zeichen für fachliche Inkompetenz ist die Behauptung, dass Kapitalanleger zu niedrig besteuert werden. Beim Anleger selbst werden von den Dividenden oder Kursgewinnen 25 Prozent (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, die natürlich noch obendrauf kommen) an den Staat abgeführt. Dividenden zahlt das Unternehmen aus bereits versteuerten Gewinnen. Wertzuwächse bei Aktien ergeben sich aus nicht ausgeschütteten Erträgen, die die Substanz einer Firma erhöhen. Auch diese sind selbstverständlich um die Steuerzahlungen gemindert, die in Deutschland für Unternehmen normalerweise bei 30 Prozent liegen. Beim Anleger kommen nur 70 Prozent der Gewinne an. Inklusive der Abgeltungssteuer ergibt sich damit eine Abgabenquote von 47,5 Prozent. Der maximale Satz für die Einkommenssteuer (inklusive 3 Prozent Reichensteuer) liegt selbst bei Gehältern im Millionenbereich „nur“ bei 45 Prozent.
Wolfgang Braun ist Chefredakteur des Börsenbriefs „Aktien-Strategie“. Weitere Informationen zum Börsenbrief finden sie hier.
Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.