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Inflation und Vermögenserhalt

Donnerstag, 18. September 2014 um 08:19

Von Thomas Grüner
Zu den größten Risiken für Sparer zählt, dass ihnen im Ruhestand ihr angespartes Vermögen nicht ausreicht. Viele denken, dass durch Zinserträge, Mieteinnahmen und ein Verzehr des Vermögens der Lebensabend gesichert ist. Aber wussten Sie, dass, wenn Sie heute jährliche Ausgaben von 50.000 Euro haben, Sie in 20 Jahren – um den gleichen Lebensstandard genießen zu können – mehr als 80.000 Euro dafür ausgeben müssen? Oder anders gesagt: Wenn Sie heute 1 Million Euro haben und diese unters Kopfkissen legen, können Sie in 30 Jahren davon nur noch Güter im Wert von rund 500.000 Euro kaufen. Der Übeltäter heißt: Inflation.

Inflation ist ein anderes Wort für Verteuerung der Güterpreise oder eine Minderung der Kaufkraft. Für die Messung wird ein Warenkorb erstellt, der ungefähr den Verbrauch eines Haushaltes widerspiegeln soll, der alle paar Jahre oder nach Bedarf angepasst wird. Wir erleben gerade eine Phase niedriger Inflation. Warum muss man sich also Sorgen machen? Das wird nicht dauerhaft so bleiben! Wie in der Kolumne in der vergangenen Woche beschrieben, ist eines der Primärziele der Europäischen Zentralbank die Inflation wieder auf knapp 2 Prozent anzuheben. Historisch haben wir sogar eine durchschnittliche Inflationsrate von 2,45 Prozent. Hier kann man sich durchaus die Frage stellen, warum die Zentralbanken überhaupt Inflation wollen, wenn das für die Konsumenten nur bedeutet, dass sie in der Zukunft für die gleichen Güter mehr Geld ausgeben müssen?

Der Grund hierfür liegt im Keynesianismus. Historisch und theoretisch betrachtet gibt es einen negativen Zusammenhang zwischen der Inflationsrate und der Arbeitslosenquote. Dieser wird in der so genannten Phillips-Kurve beschrieben. Wundern Sie sich also nicht, wenn Inflationsrate und Arbeitslosenquote oft in Verbindung gebracht werden.

Faktor Zeit

Inflation ist also ein Phänomen, das über einen längeren Zeitraum erhebliche Auswirkungen auf Ihre finanzielle Lage hat. Aber wie lange und was muss man überhaupt kalkulieren? Viele Menschen planen mit ihrem Vermögen nicht lange genug, unterschätzen ihre Lebenserwartung, beziehen den Vermögensverzehr falsch ein oder glauben, dass Entnahmen aus einem Portfolio keine großen Auswirkungen haben.

Der Anlagehorizont wird immer wieder unterschätzt. Das liegt nicht nur an der heute deutlich höheren Lebenserwartung als noch vor einigen Jahren. Darüber hinaus gibt es meistens auch Nachkommen. Ist das Ziel also, bis zum Lebensende das gesamte Vermögen aufzubrauchen oder den Nachkommen ein möglichst großes Vermögen zu hinterlassen? Auch Entnahmen aus einem Portfolio werden leider zu oft falsch eingeschätzt. Wenn das Hauptziel der Vermögenserhalt sein soll, können Entnahmen in volatilen Zeiten massive Auswirkungen haben. Behalten Sie dies als Faustregel im Hinterkopf: Wenn ein Portfolio 20 Prozent an Wert verliert, dann 10 Prozent entnommen werden, muss im Folgejahr eine Wertsteigerung von 39 Prozent erzielt werden, um wieder auf den Ausgangswert zu kommen.

Wie schützt man sein Vermögen?

Gerade im heutigen Niedrigzinsumfeld ist es schwer, die Inflation zu schlagen – und in der Zukunft wird das nicht einfacher werden. Wenn sich Inflation und Zinsen entwickeln wie erwartet, wird ZUERST die Inflation steigen. Erst deutlich später die Zinsen – egal ob von Tagesgeldkonten oder Staatsanleihen. Durch eine wohlüberlegte Beimischung von Aktien zu defensiven Anlagen erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit deutlich, dass Ihr Portfolio Sie im Alter ausreichend versorgen kann. Überstürzen Sie dabei nichts, lassen Sie sich von einem professionellen Vermögensverwalter unterstützen!

Fragen zum Beitrag beantworte ich gerne per E-Mail an feedback@gruener-fisher.de.

Thomas Grüner
ist Firmengründer und Geschäftsführer der Vermögensverwaltung Grüner Fisher Investments GmbH. Weitere Informationen unter www.gruener-fisher.de.


Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.

 

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