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Italiens Sondersteuer in der Perspektive

Freitag, 11. August 2023 um 19:49

Von Thomas Grüner
Mit der Ankündigung einer Übergewinnsteuer für Gewinne von Banken sorgte Italiens Politik in dieser Woche für eine unangenehme Überraschung. Was zunächst als 40-prozentige Steuer auf Bankgewinne durch die Medien geisterte, relativiert sich bei genauerem Hinsehen. In der vorgeschlagenen Form würde die Steuer auf unerwartete Gewinne anfallen, muss jedoch noch vom Parlament bestätigt werden. Die Pläne definieren hierbei „unerwartete Gewinne“ als Nettozinserträge, die zwischen 2021 und 2023 um mehr als 10 Prozent oder zwischen 2021 und 2022 um mehr als 5 Prozent wachsen. Nicht großartig, aber auch nicht so schlimm, wie die Schlagzeilen vermuten lassen.

Kurzfristige Zinsen steigen

Die angefallenen Gewinne der Banken seien ungerechtfertigt, so die Begründung. Zwar hat die Europäische Zentralbank die kurzfristigen Zinsen im vergangenen Jahr angehoben, doch die Banken gaben diese Zinsen nicht gleichermaßen an ihre Einleger weiter. Daraus resultieren deutlich höhere Nettozinsmargen und die Erträge aus der Kreditvergabe steigen. Der Wettbewerb um kurzfristige Einlagenzinsen zwischen den Banken ist niedrig. Durch jahrelange Anleihekäufe der Zentralbanken sitzen Geschäftsbanken auf ausreichend Einlagen, die Refinanzierung zur Kreditvergabe wird günstiger.

Fragwürdige Auswirkungen

Während die per Dekret angekündigte Steuer innerhalb von 60 Tagen vom Parlament gebilligt werden muss, um zum Gesetz zu werden, sind die möglichen Auswirkungen in der aktuellen Form begrenzt. Zwar verfügt die rechtsgerichtete Koalition über eine Mehrheit im Parlament, doch die Unterstützung der Koalitionspartner ist für eine Zustimmung notwendig. Veränderungen sind somit nicht ausgeschlossen. Doch selbst in der ursprünglich vorgeschlagenen Form erscheint uns die Steuer nicht als massiver Nachteil für die italienischen Banken. Wie ihre Konkurrenten in der Eurozone sind die italienischen Banken sehr gut kapitalisiert und verfügen über reichlich Liquidität. Ihre üppigen Bilanzen dürften keine Probleme haben, die geringe Belastung aufzufangen. Als Spanien im vergangenen Dezember eine ähnlich geringe Gewinnsteuer einführte, waren die Folgen begrenzt. Wir bezweifeln, dass es dieses Mal anders sein wird.

Unsicherheit steigt

Doch gleichzeitig hat die Ankündigung Folgen. Rückwirkende Steuern wie diese erhöhen tendenziell die Unsicherheit, da sie die Aussicht auf weitere nachträgliche Änderungen mit sich bringen. Für Unternehmen ist es schwierig, die Rendite einer Investition abzuschätzen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Regierung die Steuern auf diese Rendite im Nachhinein ändert. Eine Berechnung der entgangenen Investitionen ist nicht möglich, aber einige Projekte könnten sich verzögern. Auch eine reduzierte Kreditvergabe ist möglich, doch wir halten es für übertrieben, einen starken Rückgang zu erwarten. Da die Steuer nur für die Erträge des Jahres 2023 gilt, scheint die Wahrscheinlichkeit gering, dass sie die Kreditvergabepläne für 2024 wesentlich beeinflusst.

Fazit: Wir glauben zwar nicht, dass eine Steuer auf unerwartete Gewinne eine großartige Neuigkeit für die Wirtschaft ist, aber wir bezweifeln, dass sie sich zu einem riesigen Netto-Verlust summiert. Vielmehr scheint es sich um einen kleinen Dämpfer zu handeln, den die Märkte in den vergangenen Jahren gut verkraftet haben, so wie sie auch die spanische Bankensteuer, die britische Energiegewinnsteuer und andere Steuern verkraftet haben. Wir glauben nicht, dass diese Neigung der Regierungen gut ist, Gewinne als ungerechtfertigt zu deklarieren. Eine breite Anwendung hätte negative Folgen. Aber das ist bisher nicht abzusehen.

Fragen zum Beitrag beantworte ich gerne per E-Mail an feedback@gruener-fisher.de.

Thomas Grüner
ist Gründer und Vice Chairman der Vermögensverwaltung Grüner Fisher Investments. Weitere Informationen unter www.gruener-fisher.de.


Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.

 

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