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Demokratie – Land unter

Freitag, 7. Juni 2013 um 22:46

Von Bernd Niquet

Wenn die Flutwelle kommt, gibt es kein Entrinnen mehr. Und wer, wie ich, im Trockenen sitzt und eine intakte Wohnung hat, kann den Schrecken und die Grausamkeit wohl nur erahnen. Vor allem, wo es sich gegenwärtig um eine Wiederholung handelt, das muss das Allerschlimmste sein: Jetzt alles noch einmal genauso durchstehen zu müssen wie vorher schon im Jahr 2002.

Und ganz gravierend noch: Die Versicherungen zahlen ja nicht. Wer dicht an gefährdeten Flüssen wohnt, bekommt keine Versicherung gegen Wasserschäden. Oder aber zu Tarifen, die nicht zu schlucken sind. Versichert werden nur diejenigen, bei denen Wasserschäden sehr unwahrscheinlich sind. So funktionieren Versicherungen, denn Versicherungsunternehmen sind keine Almosengeber.

Aber hätte man das, was jetzt passiert, nicht verhindern können? Ich bin auf jeden Fall froh, dass es im Jahr 1501 eine noch höhere Flut gab als gegenwärtig, denn im Jahr 1501 war schließlich das Kohlendioxid noch nicht erfunden und der Mensch daher noch unschuldig. Und wenn es in unschuldigen Zeiten noch höhere Fluten gab als heute, entlastet uns das deutlich.

Aber was ist mit den konkreten Maßnahmen zum Schutz gegen das Hochwasser? Ich habe den Verdacht, dass hier viel in den schleppenden Genehmigungsverfahren hängen geblieben ist. Und in der Umsetzung. Jeder Bürgerprotest, jeder individuelle Einspruch bedeutet Aufschub – und man kommt nicht mehr zu Potte. Dabei sind die Einspruchsmöglichkeiten natürlich ein wichtiges demokratisches Gut – man schaue sich nur an, was sich gegenwärtig in der Türkei abspielt.

Doch müssen bei derart überlebenswichtigen kollektiven Aufgaben die Entscheidungswege nicht deutlich gestrafft werden? Nach der Sturmflut in Hamburg im Jahr 1962 hat der verantwortliche Senator, der spätere Bundeskanzler Helmut Schmidt, jedenfalls gesagt, er habe damals nicht in das Grundgesetz geschaut.

Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass der Schutz gegen Überflutungen in unserem Land in einem größeren Kontext zu sehen ist. Und die Klammer, die die Dinge verbindet, lautet: Immer öfter werden die Rechte und Interessen von Einzelnen höher gewichtet als das Allgemeinwohl. Aber es gibt natürlich keine Patentlösung, alles bleibt immer ein Abwägen.

Trotzdem: Schauen wir einmal auf Berlin. Berlin ist nicht von Wasser, sondern von Gewalt übersät. Im Oktober vergangenen Jahres wurde ein 20-Jähriger auf dem Alexanderplatz von einer Gruppe Jugendlicher totgetreten. Jetzt läuft gerade der Prozess, das heißt, er lief, denn er wurde abgebrochen und muss neu begonnen werden. Und der Grund findet sich darin, dass die Rechtsanwälte der Herren Angeklagten einen Schöffen für befangen halten, weil dieser die unverständlichen Gedächtnislücken der Angeklagten mit der Bemerkung kommentiert hatte, ob sie das Gericht verarschen wollten.

So eine Bemerkung reicht aus und sofort wird ein Prozess abgebrochen. Die Angehörigen des Opfers müssen sich weiter gedulden, denn das Recht der Mörder oder Totschläger muss gewahrt bleiben. Das ist einerseits unerträglich, andererseits aber auch ein hohes Gut.

Manchmal kann ich mich des Eindrucks jedoch nicht erwehren, dass wir in vielem schlichtweg über das Ziel hinausgeschossen sind. Vielleicht sollten wir zukünftig lieber mehr Dämme bauen und die Rechte von Verbrechern und Querulanten etwas in den Hintergrund drängen. Denn anderenfalls kommen vielleicht noch ganz andere Überflutungen auf uns zu.

Anregungen oder Kritik bitte an Bernd Niquet.

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Bernd Niquet, "Jenseits des Geldes, Zweiter Teil", Leipzig 2012, 570 Seiten, 18 Euro, ISBN 978-3-86268-873-9.

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