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Mein Finanzamt und ich

Freitag, 14. August 2015 um 22:31

Von Bernd Niquet

Der Sommer ist die gefährlichste Jahreszeit, zumindest finanziell betrachtet. Bis Ende Mai muss die Steuererklärung abgegeben sein – und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit kommt dann der Bescheid am ersten Urlaubstag. Einspruchsfrist ist ein Monat. Wer also vier Wochen Urlaub macht, für den kann das den finanziellen Ruin bedeuten.

Denn viel Mühe machen sich die Finanzämter heute nicht mehr. Bei mir ist alles, was ich in der Anlage zu den Kapitaleinkünften angegeben habe, schlichtweg nicht beachtet worden. Ich bin einfach über den Löffel rasiert worden.

Man hat ausschließlich die Angaben aus den Steuerbescheinigungen übernommen und meine Angaben schlichtweg nicht beachtet. Dabei gibt es doch auf dem Formular KAP zwei Spalten, einmal für „Beträge lt. Steuerbescheinigungen“ und eine weitere für „korrigierte Beträge“. Doch warum sich darum scheren?

Die Erläuterungen zu meiner Festsetzung beginnen mit dem schönen Satz: „Die in Ihrer Steuererklärung festgestellten Schreib-/Rechenfehler wurden berichtigt.“ Da bin ich ja beruhigt. Doch wer hat sich hier eigentlich vertan? Möglicherweise natürlich ich, vielleicht habe ich einfach vergessen, an der richtigen Stelle ein Kreuz zu machen.

Es ist natürlich auch nicht leicht. Ich verfüge beispielsweise über zwei Verlustvorträge, einen für „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“, das sind die geltend gemachten Spekulationsverluste vor 2009, gegen die ich heute Gewinne aus Verkäufen gegenrechnen kann. Und einen für „Einkünfte aus Kapitalvermögen“, der betrifft Verluste aus neueren Geschäften, die auch Zins- und Dividendeneinnahmen steuerfrei machen.

Ich muss mir diese Tatbestände jedes Jahr neu erarbeiten, wenn ich die Steuererklärung mache. Danach verstehe ich sie aber. Ob das beim Finanzamt auch so ist? Aber vielleicht habe ich wirklich nur wieder ein Kreuz vergessen, doch wo? „Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge?“ „Sind Ihre Beträge ernst gemeint?“

Bei den Kapitalerträgen durchblicke ich die Dinge immerhin noch, danach hört es jedoch bei mir auf. Das Kindergeld, das ich nicht erhalte, muss ich trotzdem versteuern, dafür bekomme ich einen Freibetrag. Und für mein Patenkind in Afrika gibt es sogar ein Extra-Kästchen „Berechnung des verbleibenden Zuwendungsvortrags im Kalenderjahr 2014 geleisteter Spenden und Mitgliedbeiträge“.

Ich möchte lieber nicht wissen, was gewesen wäre, wenn ich Flüchtlinge unterstützt hätte. Dann hätte ich wahrscheinlich eine völlig neue Erklärung abgeben müssen, bei der ich zusätzlich eine erkennungsdienstliche Untersuchung beifügen muss, weil ansonsten ja jeder kommen könnte.

Es ist schon merkwürdige Zeiten, in denen wir leben.

Anregungen oder Kritik bitte an Bernd Niquet.

****************** ACHTUNG! Neues Buch: **********************

Bernd Niquet, „Die bewusst herbeigeführte Naivität“, Engelsdorfer Verlag, Leipzig 2014, 265 Seiten, 14 Euro, ISBN 978-3-95744-306-9.

Am besten portofrei direkt beim Verlag bestellen: www.engelsdorfer-verlag.de/db/autorwerke.php

Der obige Text spiegelt die Meinung der jeweiligen Autoren wider. Instock übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche rechtliche oder sonstige Ansprüche aus.

 

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